Registrierung eines Sternenkindes

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Registrierung eines Sternenkindes

Seit dem 15.5.2013 können auch Kinder unter 500 Gramm Geburtsgewicht beim Standesamt angezeigt werden, um ihnen damit offiziell eine Existenz zu geben. Diese Regelung gilt auch für Eltern, deren Kind vor dem 15.5.2013 tot zur Welt gekommen ist.


Quelle: betanet.de